Gewerbe zu Wohnen: KfW-Förderung 2026 im Allgäu
KfW 266 fördert seit Juli 2026 den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum. Voraussetzungen, Zuschusshöhe, Ablauf und Prüfliste für Eigentümer im Allgäu.

Florian Guci
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Schnellantwort: Seit dem 1. Juli 2026 unterstützt das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“ den Umbau bisher gewerblich genutzter Gebäude zu neuem Wohnraum. Gefördert werden 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Umbaukosten je neu geschaffener Wohneinheit – also bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Einheit. Vor dem Antrag müssen Nutzung, Baurecht, energetisches Konzept und förderfähige Kosten sauber geklärt werden. Der Antrag ist grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen.
Zuletzt fachlich geprüft: 13. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Verbindlich sind ausschließlich das aktuelle KfW-Merkblatt, die Bestätigung der beteiligten Fachleute und der konkrete Förderbescheid.
Was ist KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“?
Leerstehende Läden, Büros, Praxen oder andere Gewerbeflächen bieten in manchen Lagen Potenzial für neuen Wohnraum. Gleichzeitig ist eine Nutzungsänderung technisch und rechtlich anspruchsvoller als ein normaler Innenausbau. Mit dem Zuschuss 266 schafft die KfW seit Juli 2026 einen eigenen Anreiz, geeignete Nichtwohngebäude in Wohngebäude umzuwandeln.
Das Programm ersetzt weder Planung noch Genehmigung. Es setzt vielmehr voraus, dass aus einer bisher gewerblichen Nutzung mindestens eine neue, abgeschlossene Wohneinheit entsteht und die technischen sowie energetischen Bedingungen eingehalten werden. Eigentümer sollten deshalb nicht mit der Förderhöhe beginnen, sondern mit einer Machbarkeitsprüfung des Gebäudes.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Fördersatz: 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten.
Kostenobergrenze: maximal 100.000 Euro förderfähige Umbaukosten pro neu geschaffener Wohneinheit.
Maximaler Zuschuss: bis zu 30.000 Euro pro neuer Wohneinheit.
Gesamtgrenze: laut KfW maximal 300.000 Euro Zuschuss für ein Vorhaben.
Unternehmen: Beihilferechtliche Vorgaben, insbesondere De-minimis-Regeln, sind zu beachten.
Beispielrechnung – ausdrücklich nur als Modell
In einem geeigneten ehemaligen Bürogebäude sollen acht neue Wohnungen entstehen. Wenn je Einheit mindestens 100.000 Euro der Kosten nach dem Programm förderfähig wären, ergäbe sich rechnerisch ein Zuschuss von 8 × 30.000 Euro = 240.000 Euro. Liegen die förderfähigen Umbaukosten je Einheit darunter, sinkt der Zuschuss entsprechend. Nicht förderfähige Kosten dürfen nicht in die Bemessung einfließen.
Die Beispielrechnung sagt nichts darüber aus, ob das Gebäude genehmigungsfähig oder das Projekt insgesamt wirtschaftlich ist. Kaufpreis, Finanzierung, Planung, energetische Maßnahmen, Außenanlagen, Reserven und spätere Bewirtschaftung müssen separat betrachtet werden.
Bei mehreren Varianten sollte der Zuschuss deshalb nie isoliert verglichen werden. Entscheidend ist die Gesamtinvestition je nutzbarer Wohneinheit und die Qualität des entstehenden Wohnraums. Eine Variante mit mehr Einheiten kann höhere Förderung ermöglichen, zugleich aber zusätzliche Treppen, Schächte, Stellplätze oder Brandschutzmaßnahmen auslösen.
Für welche Gebäude kann das Programm passen?
Im Mittelpunkt stehen bestehende Nichtwohngebäude, die zu Wohngebäuden umgebaut werden. Denkbare Ausgangsnutzungen sind Büro, Handel, Praxis, Beherbergung oder andere gewerbliche Flächen. Entscheidend ist nicht die frühere Bezeichnung im Exposé, sondern der genehmigte Bestand und die künftige Nutzung.
Ein guter Kandidat besitzt ausreichende Gebäudetiefe für belichtete Grundrisse, geeignete Geschosshöhen, ein anpassbares Tragwerk, sinnvolle Erschließung und grundsätzlich lösbare Anforderungen an Brand-, Schall- und Wärmeschutz. Eine große, fensterarme Halle kann trotz günstiger Fläche ungeeignet sein; ein gut strukturiertes Bürogebäude kann dagegen gute Voraussetzungen bieten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Programm richtet sich an Eigentümer und Investoren, die aus einer gewerblich genutzten Immobilie neuen Wohnraum schaffen wollen. Die genaue Antragsberechtigung hängt von Rechtsform und Projektkonstellation ab. Unternehmen müssen zusätzlich die beihilferechtlichen Grenzen prüfen. Bei Kauf, Projektgesellschaft, Erbbaurecht oder mehreren Eigentümern sollte die antragstellende Person beziehungsweise Gesellschaft früh feststehen.
Vor verbindlichen Verträgen empfiehlt sich die Abstimmung mit KfW, Finanzierungspartnern, Energieeffizienz-Experten und gegebenenfalls Fördermittelberatung. Allgemeine Internetinformationen ersetzen die Prüfung des Einzelfalls nicht.
Was gehört zu den förderfähigen Umbaukosten?
Förderfähig können die baulichen Maßnahmen sein, die erforderlich sind, um aus Gewerbe nutzbaren Wohnraum zu machen. Dazu können je nach Projekt beispielsweise Grundrissänderungen, neue Trennwände, Sanitärbereiche, Erschließung, wohnungsbezogene Installationen und weitere Umbauarbeiten gehören. Die genaue Abgrenzung muss anhand des aktuellen Merkblatts und der Kostenplanung erfolgen.
Wichtig: Die energetischen Sanierungskosten selbst werden nach den veröffentlichten Programmbedingungen nicht über KfW 266 bezuschusst. Unter bestimmten Voraussetzungen können dafür andere Förderprodukte in Betracht kommen. Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen; Kostenblöcke und Rechnungen müssen sauber getrennt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen vor dem Antrag
1. Baurecht und Nutzungsänderung
Gewerbe und Wohnen werden baurechtlich unterschiedlich bewertet. In vielen Fällen ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung erforderlich. Zu prüfen sind unter anderem Planungsrecht, Gebietstyp, Abstandsflächen, Stellplätze, Erschließung und mögliche Immissionskonflikte. Ein Standort in einem stark gewerblich geprägten Umfeld kann für Wohnen ungeeignet sein, selbst wenn der Grundriss machbar wirkt.
2. Tageslicht, Grundriss und Aufenthaltsqualität
Wohnräume brauchen ausreichende Belichtung, Belüftung und nutzbare Raumgeometrien. Tiefe Gewerbegrundrisse führen schnell zu innenliegenden Zonen ohne Tageslicht. Treppenhäuser, Flure, Schächte und Wohnungstrennungen müssen gemeinsam entwickelt werden.
3. Brand- und Schallschutz
Neue Wohneinheiten verändern Rettungswege, Nutzungseinheiten und Anforderungen an trennende Bauteile. Auch der Schallschutz zwischen Wohnungen und gegenüber verbleibendem Gewerbe ist wesentlich. Diese Fachplanungen dürfen nicht erst nach der Grundrissfreigabe beginnen.
4. Barrierefreiheit und Erschließung
Abhängig von Gebäude, Landesrecht und Umfang können Anforderungen an barrierefreie Wohnungen und Zugänge entstehen. Aufzüge, Rampen, Türbreiten und Bewegungsflächen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit und sollten in Varianten geprüft werden.
5. Energetischer Standard
Das Programm verlangt grundsätzlich mindestens den Standard Effizienzhaus 85 EE. Für Denkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten besondere Bedingungen. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Der energetische Weg beeinflusst Hülle, Fenster, Wärmeversorgung, Lüftung und damit die gesamte Planung.
6. Förderantrag vor Vorhabenbeginn
Wer zu früh Bauleistungen beauftragt oder beginnt, kann die Förderung verlieren. Deshalb müssen Projektstruktur, Fachplanung, Kostenabgrenzung und Antrag zeitlich abgestimmt werden. Welche Verträge mit aufschiebenden Bedingungen zulässig sind, ist anhand der aktuellen KfW-Regeln zu klären.
Projektablauf: von der Idee bis zur Auszahlung
Objekt und Unterlagen sichten: Genehmigungen, Pläne, Flächen, Mietverhältnisse, Lasten und Bestand erfassen.
Machbarkeit untersuchen: Baurecht, Grundriss, Tragwerk, Licht, Brand- und Schallschutz sowie Erschließung bewerten.
Energetisches Konzept entwickeln: Energieeffizienz-Experten einbinden und Zielstandard festlegen.
Wirtschaftlichkeit rechnen: Gesamtinvestition, förderfähige Kosten, Reserve, Finanzierung, Mieten oder Verkauf realistisch modellieren.
Vorplanung abstimmen: Behörden und Fachplaner einbeziehen, bevor die Variante festgeschrieben wird.
Förderung beantragen: Erforderliche Bestätigungen einreichen und vorzeitigen Maßnahmenbeginn vermeiden.
Genehmigen und ausführen: Planung vertiefen, Gewerke koordinieren, Kostenblöcke und Nachweise dokumentieren.
Abschluss bestätigen: Fachgerechte Umsetzung nachweisen und Auszahlung entsprechend den Programmbedingungen beantragen.
Für die bauliche Umsetzung sind die Leistungen Renovierung und Sanierung sowie Gewerbebau im Bestand besonders relevant.
Wann kann sich die Umnutzung wirtschaftlich eignen?
Die bisherige Gewerbenutzung ist dauerhaft schwach oder die Fläche steht leer.
Der Standort besitzt eine reale Wohnraumnachfrage und Wohnnutzung ist planungsrechtlich möglich.
Fenster, Gebäudetiefe, Erschließung und Tragwerk erlauben funktionale Wohnungen.
Der Bestand kann sinnvoll genutzt werden, ohne unverhältnismäßige Eingriffe zu erzwingen.
Förderung, Finanzierung und Genehmigungszeit sind realistisch in der Kalkulation berücksichtigt.
Die Planung schafft marktgerechte Einheiten statt nur möglichst viele kleine Grundrisse.
Wann ist Vorsicht geboten?
Wohnen ist am Standort wegen Lärm, Immissionen oder Gebietsausweisung kaum genehmigungsfähig.
Sehr tiefe Grundrisse erzeugen große unbelichtete Flächen.
Tragwerk, Schadstoffe oder Brandschutz erfordern unverhältnismäßige Eingriffe.
Stellplätze, Außenflächen oder zweite Rettungswege sind nicht lösbar.
Die Rechnung funktioniert nur mit maximaler Förderung und ohne Reserve.
Der Kaufvertrag wird geschlossen, bevor Baurecht und Substanz geprüft sind.
Praxisbezug: Bestandsentwicklung braucht Gesamtkoordination
Das veröffentlichte Projekt Partnerschaft Fitnessstudio PEAKS in Wangen im Allgäu zeigt, wie bestehende Gewerbeflächen für eine neue Nutzung ausgebaut und über mehrere Gewerke koordiniert werden. Das Projekt ist kein Wohnraumprojekt und wird hier nicht als Förderbeispiel dargestellt. Es zeigt jedoch die entscheidende methodische Erfahrung: Bestand verstehen, neue Nutzung definieren, Fachdisziplinen zusammenführen und den Umbau über viele Schnittstellen steuern.
Wer eine gewerbliche Fläche zu Wohnungen entwickeln möchte, sollte zusätzlich den Ratgeber Gewerbeumbau im Allgäu: Was vor dem Baubeginn geklärt sein muss lesen.
Prüfliste für Eigentümer im Allgäu
Welche Nutzung ist aktuell genehmigt und welche Wohnnutzung soll entstehen?
Liegt das Gebäude in einem Bereich, in dem Wohnen grundsätzlich zulässig ist?
Wie viele funktionale, ausreichend belichtete Wohnungen sind realistisch?
Welche Eingriffe brauchen Tragwerk, Fassade, Dach und Erschließung?
Wie werden Brand-, Schall- und Wärmeschutz gelöst?
Welche Stellplatz- und Barrierefreiheitsanforderungen gelten?
Welche Kosten gehören zum Umbau, welche zur energetischen Sanierung?
Ist ein Energieeffizienz-Experte eingebunden?
Wurde noch keine förderschädliche Beauftragung ausgelöst?
Funktioniert die Wirtschaftlichkeit auch mit konservativer Förderung und Reserve?
FAQ zu KfW 266
Gilt die Förderung auch für den Umbau eines Büros zu Wohnungen?
Grundsätzlich kann ein bisher gewerblich genutztes Büro infrage kommen, wenn neue Wohneinheiten entstehen und alle Programm-, Energie- und Genehmigungsanforderungen erfüllt werden. Die konkrete Eignung muss geprüft werden.
Kann KfW 266 mit einer energetischen Förderung kombiniert werden?
Eine Kombination kann unter Bedingungen möglich sein, wenn unterschiedliche Kosten gefördert und die jeweiligen Regeln eingehalten werden. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt angesetzt werden. Eine getrennte Kosten- und Rechnungsstruktur ist daher wichtig.
Reicht eine einfache Renovierung?
Nein. Das Programm zielt auf die erstmalige Schaffung von Wohnraum aus einer gewerblichen Nutzung. Oberflächenarbeiten ohne neue Wohneinheit erfüllen den Kern des Programms nicht.
Kann der Antrag nach Baubeginn gestellt werden?
Grundsätzlich nein. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Vor jeder Beauftragung ist zu prüfen, was die KfW im konkreten Programm als Vorhabenbeginn wertet.
Ist der maximale Zuschuss garantiert?
Nein. Er hängt von Zahl der neuen Einheiten, anerkannten förderfähigen Kosten, Gesamtgrenzen, Antragsprüfung und Einhaltung aller Bedingungen ab.
Fazit: Förderung ist ein Baustein, nicht die Machbarkeit
KfW 266 kann die Umnutzung geeigneter Gewerbeimmobilien spürbar unterstützen. Der wichtigste Schritt bleibt jedoch die frühe Prüfung: Passt Wohnen zum Standort, lässt der Bestand gute Grundrisse zu, sind Genehmigung und Energiestandard erreichbar und trägt das Projekt auch bei konservativen Annahmen?
Sie prüfen eine Gewerbeimmobilie im Allgäu? FG Wohnwelten hilft, Bestand, Zielnutzung und die nächsten Planungsschritte einzuordnen. Machbarkeit frühzeitig besprechen.







